Eintrag im Klootschießer- und Boßel Forum
vom 16.02.2007 (11:15:55 AM Uhr)







Name:

Ralf Geiken








E-mail Adresse:

ralf.geiken1@ewetel.net








Verein:

BV Victorbur












Thema:

Schiedsgericht








Kommentar:

Wolln doch mal nicht nachtreten...
Aber wenn hier schon vergleiche mit dem Fußball gezogen werden, dann war der Verstoß, bei dem die Gruppe bei einer 4 Wurf Führung die Falsche Wende benutzt die lediglich 80m vor der richtigen liegt und diese auch nur 40m überworfen wurde und wodurch zweifelsfrei im Anschluß kein Vorteil entstand, sagen wir mal mit einer Abseitsentscheidung beim Stande von 3:0 zu vergleichen. Zumal der betreffende Gruppenführer selbst auf den Fehler aufmerksam gemacht hat, ist es auf der Straße untereinander nicht zur richtigen Bestrafung bei einem ungültigen Wurf gekommen. Und genau das hat das Gericht des FKV im Gegensatz zum Schiedsgericht des LKV richtig bewertet. Sonst wird nämlich in Zukunft erst mal das Ergebnis abgewartet und nicht auf der Strasse versucht die Ahndung eines Verstosses, egal welches, zu betreiben. Und Außerdem: was hat die Arbeit eins LKV Boßelobmanns mit der Sache zu tun??
Konzentrieren wir uns doch auf das sportliche...




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