Als das Klootschießen verboten wurde...

Das Klootschießen artete Ende des 17. Jahrhunderts in Ostfriesland dermaßen aus, daß das Klootschießen im Jahre 1711 verboten wurde. Die Ostfriesen schienen sich aber nicht drum zu kümmern, was so verboten wurde...

Unter dem Fürsten Friedrich August wurde das Klootschießen 1755 und 1760 in Jever (Friesland) verboten. Die Sportart ließ sich aber nicht unterdrücken und kam immer wieder auf. Auch 1789 wurde ein Verbot ausgesprochen. Dieses Verbot soll hier wörtlich dargestellt werden:

Wenn bei hochfürstlicher Regierung bekannt geworden ist, daß das verderbliche Klootschießen hier bei der Stadt und im Lande wiederum einreißen will, diesem mit allerlei Unordnung und einem wilden, wüsten Wesen vergesellschafteten Unternehmen aber umsoweniger nachzusehen ist, da allbereits hiebevor nämlich unter d. 15. Februaris 1755 und unter d. 19. Jan. 1760 die nachdrücklichsten Verbote von öffentlicher Canzel dieserwegen ergangen ist, als wird mittels Erneuerung derselben das sogenannte Klootschießen und das dabey gewöhnliche Zusammenlaufen überhaupt, es mag dabey gewettet werden oder nicht, bei Gefängnisstrafe und auch sonstiger scharfer körperlicher Züchtigung hierdurch anderweits verboten und werden die Hochfürstlichen Beamten als auch der Stadtrath hierselbe zugleich angewiesen, durch ihre Untergebenen aufmerksam rigilieren zu lassen, daß dieser Verordnung nicht zuwiedergehandelt, die Contravenienten aber bey Hochfürstl. Regierung zur wohlverdienten Bestrafung angezeigt werden mögen.

Wonach ein jeder sich zu richten und für Schaden zu hüten hat

Jever, den 9. Jan. 1789


(vergl. Vom Boßeln, Klootschießen und vom Bowl-playing, Augustin und Johannsen, Verlag Lühr & Dirchs, 1978, Seite 47)